Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 29.07.1983 - 8 S 2713/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.09.1982 - 13 K 458/82
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1983 - 8 S 2713/82
- BVerwG, 15.11.1983 - 4 B 208.83
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 803 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 361/06
Bauverbot und Nutzungsänderung; Befreiungen; Grundzüge der Planung; …
Insoweit würde sich die Rechtsfrage stellen, ob bei einem Bauverbot, das - wie hier - auch nutzungsbezogene Zwecke verfolgt, jede Nutzungsänderung die Befreiungsfrage erneut aufwirft (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.10.1983 - 5 S 933/83 -, BRS 40 Nr. 182) oder nur dann, wenn sich dadurch die städtebauliche Situation hinsichtlich der Schutzzwecke des Bauverbots verschlechtert (vgl. Urteil des Senats vom 10.03.1993 - 8 S 3004/92 -, VGHBW-Ls 1993, Beil. 5; vgl. auch Urteil des Senats vom 29.07.1983 - 8 S 2713/82 -, BRS 40 Nr. 181 zur fehlenden Anwendbarkeit einer nur auf das Maß der baulichen Nutzung bezogenen planerischen Beschränkung bei "reinen" Nutzungsänderungen). - VGH Baden-Württemberg, 10.03.1993 - 8 S 3004/92
Nutzungsänderung und Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung
Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung stehen in der Regel einer reinen Nutzungsänderung nicht entgegen (Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl Senatsurt v 29.7.1983 - 8 S 2713/82 - und Urt v 4.10.1983 - 5 S 933/83 -).Entgegen der Ansicht der Beklagten kann die genannte Vorschrift bei der hier streitigen Nutzungsänderung schon nach ihrem Wortlaut nicht angewendet werden, der nur die Errichtung und nicht auch die Nutzungsänderung nennt (vgl. Senatsurteil v. 29.7.1983 -- 8 S 2713/82 --).
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29.7.1983 -- a.a.O. -- ausgeführt hat, ergibt auch eine Auslegung der Vorschrift nach deren Sinn und Zweck nichts anderes.
Im übrigen wird in der genannten Entscheidung des 5. Senats aber unter ausdrücklichem Hinweis auf das Senatsurteil vom 29.7.1983 -- a.a.O. -- bekräftigt, daß die Vorschriften über die Flächenausnutzung einer reinen Nutzungsänderung regelmäßig nicht entgegenstehen.
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1998 - 8 S 1661/98
Stellplatzbedarf nach Änderung der zuletzt legal ausgeübten Nutzung
Wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, erfordert diese Vorschrift einen Vergleich des Stellplatzbedarfs vor und nach der Änderung oder Nutzungsänderung (…vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.2.1986 - 3 S 2235/85 -, BWGZ 1986, 376 und Urt. v. 29.7.1983 - 8 S 2713/82 -, BRS 40, 403).
Rechtsprechung
VGH Hessen, 13.04.1984 - IV N 13/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 803
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83 Nach der Rechtsprechung des Senats war bereits nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des § 2 a Abs. 7 BBauG 1979, der im Fall der Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans nach der Auslegung die Möglichkeit eröffnet, eine eingeschränkte Beteiligung durchzuführen, ein Bebauungsplan, dessen Entwurf nach der ersten Auslegung geändert wurde, nicht rechtsgültig zustande gekommen, wenn vor dem Satzungsbeschluß weder der Entwurf neu ausgelegt wurde noch - unter entsprechender Heranziehung des Grundgedankens des § 13 BBauG 1960 - die Eigentümer der betroffenen Grundstücke und der ihnen benachbarten Grundstücke sich zu der Änderung äußern konnten (Hess. VGH, B. v. 13.04.1984 - IV N 13/77 - BRS 42 Nr. 28 = HessVGRspr. 1985, 25 = NVwZ 1984, 803 m.w.N.).
Rechtsprechung
OVG Hamburg, 18.06.1984 - Bs I 90/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 85 (Ls.)
- NVwZ 1984, 803
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 9 KR 205/04
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Dem Ausspruch in dem Urteil des Sozialgerichts, dass die Berufung nicht zugelassen werde, kommt keine konstitutive Bedeutung zu (vgl. zu dem parallelen Problem in der Verwaltungsgerichtsordnung in § 131 Abs. 8 Satz 1 VwGO a.F.: VGH München, BayVBl. 1993, 150; OVG Hamburg, NVwZ 1984, 803; OVG Berlin, Beschluss vom 27. August 1993, - 4 N 5/93 -, zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 18.05.1990 - 14 S 619/89
'(Rechtsmittel bei irrtümlicher Nichtzulassung der Berufung gem EntlG ' Art 2 § 4 …
Die zulässige Beschwerde ist mit der Maßgabe begründet, daß die vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Nichtzulassung der Berufung lediglich aufgehoben und nicht auch noch die Zulassung der Berufung ausgesprochen wird, denn die Berufung ist ohne besondere Zulassung statthaft (vgl. Senatsbeschluß vom 29.12.1988 -- 14 S 3301/88 --; Hess. VGH, Beschluß vom 23.12.1983, KStZ 1984, 97; OVG Hamburg, Beschluß vom 18.06.1984, NVwZ 1984, 803;… Kopp, VwGO, 7. Auflage, RdNr. 4 zu § 4 EntlG).Deshalb ist ein berechtigtes Interesse des potentiellen Rechtsmittelklägers an der Aufhebung des unrichtigen Ausspruchs über die Nichtzulassung der Berufung anzuerkennen (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 18.06.1984, aaO).
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - L 9 KR 47/04
Nichtzulassungsbeschwerde; Berufung; Zulässigkeit; Beschwerdewert
Dem Ausspruch in dem Urteil des Sozialgerichts, dass die Berufung nicht zugelassen werde, kommt keine konstitutive Bedeutung zu (vgl. zu dem parallelen Problem in der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO] in § 131 Abs. 8 Satz 1 VwGO a.F.: VGH München, BayVBl. 1993, 150; OVG Hamburg, NVwZ 1984, 803; OVG Berlin, Beschluss vom 27. August 1993, 4 N 5/93, zitiert jeweils nach juris). - LSG Hessen, 19.05.2011 - L 4 KA 5/11
Streitige Zulassung der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes
Deshalb besteht ein berechtigtes Interesse des potentiellen Rechtsmittelklägers an der Aufhebung des unrichtigen Ausspruchs über die Nichtzulassung der Berufung (Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2007 - L 9 KR 205/04 NZB; vgl. Hamburgisches OVG Beschluss vom 25. August 1993 - Bs IV 126/93, zitiert nach juris RdNr. 8 unter Hinweis auf VGH ZR., Beschluss v. 23.12.1983, Kommunale Steuerzeitschrift 1984 S. 97; OVG Hamburg, Beschluss v. 18.6.1984, NVwZ 1984 S. 803; VGH YK., Beschluss v. 18.5.1990, NVwZ-RR 1991 S. 28; im Ergebnis ebenso Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG § 144 RdNr. 46a, vgl. auch BSG vom 3. Juni 2004, B 11 AL 75/03 R).
Rechtsprechung
VGH Hessen, 13.04.1984 - 4 N 13/77 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 215
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 803
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83 Nach der Rechtsprechung des Senats war bereits nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des § 2 a Abs. 7 BBauG 1979, der im Fall der Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans nach der Auslegung die Möglichkeit eröffnet, eine eingeschränkte Beteiligung durchzuführen, ein Bebauungsplan, dessen Entwurf nach der ersten Auslegung geändert wurde, nicht rechtsgültig zustande gekommen, wenn vor dem Satzungsbeschluß weder der Entwurf neu ausgelegt wurde noch - unter entsprechender Heranziehung des Grundgedankens des § 13 BBauG 1960 - die Eigentümer der betroffenen Grundstücke und der ihnen benachbarten Grundstücke sich zu der Änderung äußern konnten (Hess. VGH, B. v. 13.04.1984 - IV N 13/77 - BRS 42 Nr. 28 = HessVGRspr. 1985, 25 = NVwZ 1984, 803 m.w.N.).
Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.07.1983 - 25 CS 83 C.170 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2784
- NVwZ 1984, 803 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 M 172/06
Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung eines Zaunes
Ist der Verwaltungsakt weder offensichtlich rechtmäßig noch offensichtlich rechtswidrig, so hat das Verwaltungsgericht bei der Entscheidung über einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bloß das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung und das private Interesse des Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe gegeneinander abzuwägen (BayVGH, Beschluss vom 25.07.1983 - 25 CS 83 C.170 -, NJW 1984, 2784). - VG Magdeburg, 18.06.2012 - 2 B 200/12
Anordnung zur Beseitigung eines Bauzaunes; Öffentlichkeit einer Straße
In einem solchen Fall, in dem die Beseitigungsanordnung nach der gebotenen summarischen Prüfung weder offensichtlich rechtmäßig noch offensichtlich rechtswidrig ist, hat das Verwaltungsgericht bei der Entscheidung über einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bloß das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung und das private Interesse des Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe gegeneinander abzuwägen (BayVGH, Beschluss vom 25.07.1983 - 25 CS 83 C.170 -, NJW 1984, 2784).